Wie kann es sein, dass – obwohl der Internationale Gerichtshof (ICJ) 1996 den Einsatz von Atomwaffen, ja schon die Drohung mit deren Einsatz als grundsätzlichen Verstoß gegen das Völkerrecht verurteilt hat [1], – dennoch in Deutschland Atomwaffen gelagert und einsatzfähig gehalten werden [2]?
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